Leistungen Verwaltung
WEG-Verwaltung
Wir freuen uns über unseren Service - und unsere Kunden auch.
Wir betrachten die WEG-Verwaltung aus der Perspektive des Eigentümers.
Unser Anspruch ist stets eine ganzheitliche Betreuung Ihrer Immobilie, genau so, als wäre es unser
Eigentum und das völlig losgelöst von der Größe des Objektes.
Egal, ob es sich um eine kleine WEG-Immobilie oder einer Mehrhausanlage handelt, wir nehmen uns
für Sie Zeit und besprechen ganz individuell Ihre Vorstellungen.
Wir verstehen uns als ein modernes Dienstleistungsunternehmen, in welchem eine langfristige und
professionelle Zusammenarbeit, gepaart mit Vertrauen, die Basis des gemeinsamen Erfolges darstellt.
Durch unserer Unternehmensstruktur sind wir in der allgemeinen, der technischen und der
kaufmännischen Verwaltung sehr gut aufgestellt und decken somit alle notwenigen Bereiche ab, um
Ihnen stets Lösungen aus einer Hand anbieten zu können.
Bei uns stehen Ihnen als Ansprechpartner jederzeit eine „Diplom Betriebswirtin (FH) für Bau und
Immobilien“ sowie ein „Geprüfter Immobilienverwalter (IHK)“ mit gesetzlicher Zertifizierung nach
§ 26a WEG zur Verfügung.
Unser Wachstum ist begründet auf Weiterempfehlungen unserer zufriedenen Kunden.
Ein „wir kümmern uns“ ist bei uns nicht nur eine Floskel, sondern ein Versprechen an unsere Kunden .
- WEG-Verwaltung nach § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Aufstellen und Sicherstellen der Einhaltung der WEG-Hausordnung
- Eigentümerversammlung einberufen und leiten
- Niederschrift zur Eigentümerversammlung führen und an die Eigentümer versenden
- Umsetzung der Beschlüsse und Vereinbarungen nach der jährlichen Eigentümerversammlung
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das jeweils kommende Kalenderjahr
- Überwachung des Zahlungseingangs der monatlichen Hausgelder
- Kontoführung
- Rechnungskontrolle
- Verbuchen von Zahlungseingängen und -ausgängen
- Erstellung einer Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
- Vergabe von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am
Gemeinschaftseigentum an Fachleute und Handwerker inklusive Überwachen der Ausführung
- Dienstleister koordinieren, inkl. Abwicklung und Abrechnung (Handwerker, Hausmeister,
Gebäudereinigungsfirmen, Gartenpfleger etc.)
- Wartungsverträge vergeben und überwachen
- Prüfung und Wartung von Gebäudeeinrichtungen veranlassen,
z.B. Heizung, Aufzug, Lüfteranlagen, Notbeleuchtungen, Feuerlöscher etc.
- Überprüfung von bestehenden Verträgen und Identifizierung von Einsparpotenzial
- Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
- Kostenvoranschläge bei Fachleuten einholen und vergleichen
- Schriftwechsel mit Behörden
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften
- Einleiten von Sofortmaßnahmen bei Wasser-, Brand- und Sturmschäden
- Abwicklung von Versicherungsfällen
Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung durch
Beschluss einschränken oder erweitern (§ 27 Abs. 2 WEG).